Bisher gab es für die Anbieter von Flusskreuzfahrten auf deutschen Flüssen eine Sonderregelung, wonach die Unternehmen für die angebotenen Kreuzfahrten den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent berechnen durften. Die Sonderregelung wurde im Jahr 1984 eingeführt und galt für alle Tickets, die für die Mitfahrt auf Fahrgastschiffen ausgestellt waren. Die Sonderregelung war zeitlich begrenzt. Trotz massiver Proteste der betroffenen Tourismusbranche lehnte die Bundesregierung eine weitere Verlängerung der Sonderregelung ab. Immerhin kann der Staat nun auf höhere Einnahmen hoffen, die sich auf rund 20 Millionen Euro belaufen könnten.
Die Kreuzfahrtunternehmen stehen der Einführung der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent für die Flusskreuzfahrt skeptisch gegenüber. Sie müssen ihre gesamten Angebote neu berechnen und ihre Kataloge entsprechend ändern, da die Kreuzfahrtpreise für das Jahr 2012 zum Großteil noch mit dem ermäßigten Steuersatz berechnet wurden. Die Kreuzfahrtunternehmen erwarten für dieses Jahr einen Rückgang der Passagierzahlen, da die ausländischen Anbieter für Flusskreuzfahrten günstigere Preise für eine Flusskreuzfahrt anbieten können.