Entscheidung über Mehrwertsteuererhöhung bei Flusskreuzfahrten

Bellissima Eine Flusskreuzfahrt auf deutschen Flüssen wird seit 1984 statt mit 19 Prozent nur mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belastet. Diese Regelung zur Ermäßigung der Steuer läuft Ende des Jahres aus. Dies hätte zur Folge, dass ab 2012 der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig wird. Bereits vor mehreren Wochen geriet die Mehrwertsteuererhöhung in die Kritik. Anbieter von Flusskreuzfahrten sowie der Deutsche Reiseverband wiesen mit Nachdruck auf die Nachteile für Kreuzfahrten auf deutschen Routen hin. Für Frankreich, Österreich und die Niederlande ändert sich nichts. In diesen Ländern werden auch über das Jahr 2011 hinaus, Flusskreuzfahrten zu ermäßigten Steuersätzen angeboten. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Flussreisen in Zukunft auf diese Strecken verlegt werden.

Wer noch im Jahr 2011 eine Flusskreuzfahrt bucht, zahlt noch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Das gilt auch für Reisen, die erst im Jahr 2012 unternommen werden. Sollte die Mehrwertsteuererhöhung, nach fast 30 Jahren, zum Ende 2011 tatsächlich auslaufen, müssen die Reiseveranstalter die Kosten der Steuererhöhung tragen. In diesen Fällen werden die Reisenden vom Gesetzgeber geschützt. Die nachträgliche Reisepreiserhöhung darf für die Kunden bei höchstens fünf Prozent liegen.

Die Reederei Viking Kreuzfahrten garantierte ihrer Kundschaft bereits, dass die Mehrwertsteuer auch im Nachhinein nicht auf sie umgelegt wird. Andere Reiseveranstalter zeigten sich mit Äußerungen dieser Art bisher noch bedeckt. Sie scheinen abwarten zu wollen, ob die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2012 wirklich in Kraft tritt.