Bisher erfreuten sich Flusskreuzfahrten in Deutschland wachsender Beliebtheit. Damit sorgte die Branche sowohl bei den Anbietern als auch beim Staat für gewinnbringende Mehreinnahmen. Sollte jedoch die Regierung ab dem nächsten Jahr ihre geplante Mehrwertsteuererhöhung durchsetzen, so drohen den Unternehmen empfindliche Einbußen.
Auch für die deutsche Wirtschaft ist die wachsende Tourismusbranche bedeutend und so war es erst im letzten Jahr, dass die Regierung die Mehrwertsteuer für das Hotel- und Gastgewerbe auf sieben Prozent senkte. Umso unverständlicher ist es daher, dass die seit 1984 gültige Ermäßigung der Mehrwertsteuer für die Personenbeförderung im Schiffsverkehr nun wegfallen soll. Bisher bewährte sich der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent und sorgte somit für wettbewerbsfähige Angebote. Flusskreuzfahrten in Deutschland etablierten sich schnell zu einer beliebten Form des Reisens. Die Regelung für eine reduzierte Mehrwertsteuer von sieben Prozent ist jedoch jeweils auf ein Jahr befristet und bedarf einer jährlichen Verlängerung. Wird die Sondergenehmigung nicht durch das Finanzministerium zum 31.12.2011 verlängert, kommt es zum 01.01.2012 automatisch zur Mehrwertsteuererhöhung. Nachteile im Wettbewerb gegenüber anderen Ländern und eine Preissteigerung bei den Kundenpreisen wären die Folge. International tätige Reiseveranstalter könnten ihr Angebot auf deutschen Gewässern reduzieren und vermehrt auf Reiserouten außerhalb des eigenen Landes zurückgreifen.
Sollte es ab dem kommenden Jahr tatsächlich zu einer Anhebung der Mehrwertsteuer kommen, müssen die Veranstalter und Reedereien tief in die Tasche greifen, denn für bereits in diesem Jahr gebuchte Flussreisen für 2012 sind noch sieben Prozent Mehrwertsteuer zu entrichten. Nach Vertragsabschluss ist eine Erhöhung des Reisepreises allerdings nur um fünf Prozent erlaubt und so bleiben die Veranstalter auf der Differenz zum künftigen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sitzen.