Flusskreuzfahrten: Höhere Mehrwertsteuer 2012
Bisher gab es für die Anbieter von Flusskreuzfahrten auf deutschen Flüssen eine Sonderregelung, wonach die Unternehmen für die angebotenen Kreuzfahrten den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent berechnen durften. Die Sonderregelung wurde im Jahr 1984 eingeführt und galt für alle Tickets, die für die Mitfahrt auf Fahrgastschiffen ausgestellt waren. Die Sonderregelung war zeitlich begrenzt. Trotz massiver …
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