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Flusskreuzfahrten: Höhere Mehrwertsteuer 2012

Die Anbieter von Flusskreuzfahrten auf deutschen Flüssen rechnen in diesem Jahr mit rückläufigen Passagierzahlen. Grund ist das Auslaufen der Sonderregelung für den ermäßigten Steuersatz.

Bisher gab es für die Anbieter von Flusskreuzfahrten auf deutschen Flüssen eine Sonderregelung, wonach die Unternehmen für die angebotenen Kreuzfahrten den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent berechnen durften. Die Sonderregelung wurde im Jahr 1984 eingeführt und galt für alle Tickets, die für die Mitfahrt auf Fahrgastschiffen ausgestellt waren. Die Sonderregelung war zeitlich begrenzt. Trotz massiver Proteste der betroffenen Tourismusbranche lehnte die Bundesregierung eine weitere Verlängerung der Sonderregelung ab. Immerhin kann der Staat nun auf höhere Einnahmen hoffen, die sich auf rund 20 Millionen Euro belaufen könnten. Die Kreuzfahrtunternehmen stehen der Einführung der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent für die Flusskreuzfahrt skeptisch gegenüber. Sie müssen ihre gesamten Angebote

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