Für die Durchführung der Rettungsübung an Bord eines Kreuzfahrtschiffes gibt es ab sofort neue Regelungen. Darauf einigten sich die internationalen Kreuzfahrtverbände European Cruise Council (ECC), Cruise Line International Associaton (CLIA) sowie Passenger Shipping Association. Vor der Neuregelung war für die Rettungsübung eine gesetzliche Frist von 24 Stunden vorgeschrieben. Ab sofort werden die Seenotrettungsübungen für die Bordgäste, von den angeschlossenen Reedereien, noch vor dem Ablegen des Kreuzfahrtschiffes durchgeführt. Für Gäste, die im Einzelfall erst zu einem späteren Zeitpunkt an Bord gehen, soll die Sicherheitsübung unverzüglich nachgeholt werden.
Die Reedereien möchten ihren Passagieren größtmögliche Sicherheitsmaßnahmen bieten. Deshalb kündigten auch renommierte Reedereien wie AIDA Cruises und TUI Cruises bereits kurz nach dem Unfall an, die Seenotrettungsübungen auf Schiffsreisen vorzuverlegen. Urlauber sollen auch in Zukunft mit einem guten Gefühl auf Kreuzfahrten gehen.