A-ROSA erhebt Mehrwertsteuerzuschlag für Flusskreuzfahrt

Ab dem 01. Januar 2012 sollen Unternehmen, die Personen auf ihren Schiffen befördern, eine höhere Mehrwertsteuer zahlen. Bisher gilt für diese Fahrten der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent ab dem nächsten Jahr sieht sich auch die A-ROSA Flussschiff GmbH gezwungen, die Preise für ihre Flusskreuzfahrten …